Büroversehen – Stadtbürgerschaft entscheidet voraussichtlich erst im Dezember über Giftmüll-Petition

„Der Petitionsausschuss der Stadtbürgerschaft hat sich mit Ihrer […] Eingabe abschließend befasst und der Stadtbürgerschaft eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Diese ist in ihrer Sitzung am 8. November 2016 der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt“, hieß es in einem Schreiben der Petitionsausschuss-Vorsitzenden Insa Peters-Rehwinkel, das Petent Jens Dennhardt am Samstag erhalten hatte. „Der Petitionsausschuss hat erst aus der Presse erfahren, dass die Genehmigung zwischenzeitlich erteilt wurde.  Dieses Verhalten des Ressorts ist nach Auffassung des Ausschusses nicht hinnehmbar und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Stellung des Petitionsausschusses, dessen Aufgabe die Kontrolle der Verwaltung aufgrund von Bürgerbeschwerden ist“, hieß es darin weiter. Das Ressort von Senator Joachim Lohse hatte dem Ausschuss ebenso wie den Petenten, dem Beirat und der Initiative „Bürger gegen Giftmüll“ und ihrem Rechtsanwalt Dr. Reich den Termin der Genehmigung des Giftmüll-Betriebes drei Monate lang verheimlicht.

Auf dieser Basis informierte Dennhardt gestern die Öffentlichkeit.

Bereits am 9. Januar 2013 hatte Dennhardt mit Unterstützung von neun Erstunterzeichnenden die Petition S 18/143 gegen den Giftmüll-Betrieb der Firma ProEntsorga am Hemelinger Hafen eingereicht. Die Petition wurde schon online von 1.047 Mitzeichnenden unterstützt. Hinzu kam eine Vielzahl von Unterstützungs-Unterschriften auf Papier und parteiübergreifende breite Unterstützung in Stadtteil und Beirat Hemelingen. Die Petition forderte insgesamt für Bremen Beschränkungen in den Bebauungsplänen zur Reduzierung der Konflikte zwischen gefährdendem und störendem Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung.  Sie forderte im Einzelnen darüber hinaus neben der Ablehnung des Antrages auf Nutzungsänderung an der Hermann-Funk-Straße eine Veränderungssperre und eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans am Hemelinger Hafen.

Doch heute erhielt Dennhardt erneut Post vom Petitionsausschuss. Darin hieß es, der Brief der Ausschuss-Vorsitzenden vom 11. November 2016 sei ein „Büroversehen“ gewesen, für das man um Entschuldigung bitte. Entgegen der ursprünglichen Planung sei die Petition noch nicht in der Stadtbürgerschaft behandelt worden. Insoweit sei das Schreiben als gegenstandslos zu betrachten. Die Petition werde voraussichtlich in der Dezembersitzung der Stadtbürgerschaft behandelt.

Doch die Geschichte ist so oder so noch nicht zu Ende. Die Initiative „Bürger gegen Giftmüll“ bzw. Anwalt Dr. Reich hatten fristwahrend Widerspruch gegen die Genehmigung des Betriebes durch das Lohse-Ressort eingereicht. Seit 6. Oktober 2016 liegt dem Ressort nun auch die ausführliche Begründung des Widerspruchs von Dr. Reich vor. Die Initiative bittet weiterhin um Spenden zur Unterstützung der weiteren rechtlichen Auseinandersetzung:

Kontoinhaber: Günther Vollborn
IBAN: DE73 2904 0090 0395 5044 00
Verwendungszweck: Spende Bürger gegen Giftmüll